Mittwoch, 23. April 2025

🛡️ Wie effektiv schützt das deutsche Strafrecht Kinder?


Symbolische Darstellung: Ein Kind steht allein im Dunkeln, während Justitia blind an ihm vorbeigeht – ein kritischer Blick auf den unzureichenden Kinderschutz im deutschen Strafrecht.


Kinderschutz ist ein zentrales Anliegen unseres Rechtsstaats. Doch wie wirksam sind die bestehenden Gesetze tatsächlich, insbesondere im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder? Die jüngsten Gesetzesänderungen werfen erneut Fragen auf.

1. Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält mehrere Paragraphen zum Schutz von Kindern, darunter:

  • § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
  • § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 171 StGB – Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Im Jahr 2021 wurden die Mindeststrafen für Delikte nach § 184b StGB erheblich erhöht:

  • Verbreitung: mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe
  • Besitz und Erwerb: mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe

Im Mai 2024 beschloss der Bundestag jedoch eine Reduzierung der Mindeststrafen:

  • Verbreitung: mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe
  • Besitz und Erwerb: mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe

Diese Änderungen traten am 28. Juni 2024 in Kraft und führten dazu, dass diese Delikte wieder als Vergehen eingestuft werden können (Quelle: anwalt.de).

2. Begründung für die Gesetzesänderung

Die Bundesregierung begründete die Rücknahme der Verschärfung mit praktischen Problemen:

  • Die hohe Mindeststrafe führte dazu, dass auch Personen in gutem Glauben – etwa Lehrer oder Eltern – strafrechtlich verfolgt wurden.
  • Die Einstufung als Verbrechen verhinderte die Möglichkeit, Verfahren in minder schweren Fällen einzustellen oder per Strafbefehl zu erledigen.

Justizminister Marco Buschmann erklärte, die Änderungen seien notwendig, um den Strafverfolgungsbehörden mehr Flexibilität zu ermöglichen und Ressourcen auf schwerwiegende Fälle zu konzentrieren (Quelle: tagesschau.de).

3. Kritik an der Gesetzesänderung

Die Reduzierung der Mindeststrafen stieß auf massive Kritik:

  • Vertreter von CDU/CSU warnten, der Kinderschutz werde dadurch geschwächt.
  • Opferschutzorganisationen befürchten, dass geringere Strafen ein falsches Signal senden und die Abschreckungswirkung mindern.
  • Die AfD-Bundestagsfraktion stimmte gegen die Rücknahme der Verschärfung und fordert, § 184b StGB zwingend als Verbrechen einzustufen – mit starren Mindeststrafen von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe (Quelle: AfD.de).

4. Fazit

Die jüngsten Änderungen im Strafrecht verdeutlichen die Herausforderungen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern. Flexibilität und Verhältnismäßigkeit sind wichtig, dürfen aber den Schutz der Kinder nicht in den Hintergrund treten lassen. Gesetzgeber, Justiz und Gesellschaft müssen gemeinsam dafür sorgen, dass effektive Maßnahmen zum Schutz der Schwächsten gewährleistet werden.

💬 Bist du betroffen?

Hast du persönlich Erfahrungen mit sexueller Gewalt oder missbräuchlichen Situationen gemacht? Hast du den Verdacht, dass jemand in deinem Umfeld betroffen sein könnte? Es ist wichtig, aufmerksam zu sein und Hilfe zu suchen. Niemand sollte in solchen Situationen allein bleiben.

Fragen, die du dir stellen solltest:

  • Bist du selbst oder jemand, den du kennst, Opfer von Missbrauch?
  • Hast du den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Gefahr ist?
  • Bist du dir unsicher, wie du ein verdächtiges Verhalten erkennen und darauf reagieren sollst?

Hier findest du Hilfe:

👉 Unterschreibe hier die Petition für stärkeren Kinderschutz
👉 Mehr Infos & Hintergründe auf JungenschuetzenVorJuergenFunke.de

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🚨 Verurteilt! Jürgen Funke – ein pädokrimineller Wiederholungstäter mit Schutz durch den Rechtsstaat?

Das Bild zeigt eine Spielfigur der Marke Jürgen Funke, in der Kinderschänder Edition

Amtsgericht Hannover, 04. Juni 2024. Was viele bereits befürchtet haben, ist nun offiziell: Jürgen Funke ist schuldig – verurteilt wegen Besitzes jugendpornografischer Inhalte. Der Mann, der in einem Fitnessstudio mit jugendlichen Besuchern arbeitet, hortete auf Handy und PC sexuell aufgeladene Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen. Und was bekommt er? Eine lächerliche Geldstrafe: 50 Tagessätze à 25 Euro – also gerade mal 1.250 Euro. Das ist der Preis für den Besitz von Material, das Kinderseelen zerstört.

Das Bild zeigt ein Urteil wegen Besitz von Jugendpornos

💻 Beweislage erdrückend – und trotzdem: keine Haftstrafe

Funke hatte laut Urteil Dateien gespeichert und verbreitet, auf denen „teilweise unbekleidete Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbezogener Körperhaltung“ zu sehen waren. Inhalte, die klar sexualisiert und klar strafbar sind. Trotzdem: Kein Gefängnis. Keine Auflagen. Kein Berufsverbot. Ein Schlag ins Gesicht für den Kinderschutz.

🏋️‍♂️ Weiter im Fitnessstudio – ein Skandal

Dass Funke weiterhin im Atrium Fitness Hannover arbeitet – mit jugendlichen Kunden – ist ein staatlich geduldeter Albtraum. Wer schützt die Kinder, wenn Justiz und Arbeitgeber schweigen? Wer informiert die Eltern? Der Täter bleibt – die Öffentlichkeit wird im Unklaren gelassen.

🛑 Es reicht. Jetzt braucht es öffentlichen Druck

Dieses Urteil darf nicht unkommentiert bleiben. Wir fordern:

  • Berufsverbote für verurteilte Täter
  • Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis, mit Pflicht zur Offenlegung bei allen Jobs mit Jugendlichen
  • Konsequente Information der Öffentlichkeit

👉 Unterschreibe hier die Petition für härtere Maßnahmen gegen Funke
👉 Mehr Infos & Hintergründe auf JungenschuetzenVorJuergenFunke.de

Jürgen Funke ist verurteilt. Jetzt ist die Gesellschaft am Zug.

Sonntag, 20. April 2025

Hier könnt ihr den Service, die Warnung vor Jürgen Funke aus Hannover bewerten.

Dieses Foto zeigt einen Jungen in Unterhose, der nachdenklich auf einer Wiese steht. Es gehört zu einer Reihe von Aufnahmen, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Jürgen Funke sichergestellt wurden. Während dieses Bild allein nicht strafbar ist, enthält die Serie weitere rechtlich bedenkliche Inhalte. Auf dem Foto steht: „Diese belastenden Beweise, bezüglich Kinder- und Jugendpornografie, wurden auf den Speichermedien von Jürgen Funke, geb. 25.09.1981 in Bad Pyrmont, wohnhaft in Hannover entdeckt und sichergestellt.“

Dieses Foto zeigt einen Jungen mit nassen Haaren, der sich die Zähne putzt und direkt in die Kamera blickt. Der Hintergrund besteht aus braunen Fliesen. Es gehört zu einer Reihe von Aufnahmen, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Jürgen Funke sichergestellt wurden. Während dieses Bild allein nicht strafbar ist, enthält die Serie weitere rechtlich bedenkliche Inhalte. Auf dem Foto steht: „Diese belastenden Beweise, bezüglich Kinder- und Jugendpornografie, wurden auf den Speichermedien von Jürgen Funke, geb. 25.09.1981 in Bad Pyrmont, wohnhaft in Hannover entdeckt und sichergestellt.“

Dieses Foto zeigt einen Jungen mit Fußball, der auf dem Bauch liegt und in die Kamera schaut. Es gehört zu einer Reihe von Aufnahmen, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Jürgen Funke sichergestellt wurden. Während dieses Bild allein nicht strafbar ist, enthält die Serie weitere rechtlich bedenkliche Inhalte. Auf dem Foto steht: „Diese belastenden Beweise, bezüglich Kinder- und Jugendpornografie, wurden auf den Speichermedien von Jürgen Funke, geb. 25.09.1981 in Bad Pyrmont, wohnhaft in Hannover entdeckt und sichergestellt.“

Dieses Foto zeigt einen Jungen in Badehose, der auf dem Boden sitzt. Es gehört zu einer Reihe von Aufnahmen, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Jürgen Funke sichergestellt wurden. Während dieses Bild allein nicht strafbar ist, enthält die Serie weitere rechtlich bedenkliche Inhalte. Auf dem Foto steht: „Diese belastenden Beweise, bezüglich Kinder- und Jugendpornografie, wurden auf den Speichermedien von Jürgen Funke, geb. 25.09.1981 in Bad Pyrmont, wohnhaft in Hannover entdeckt und sichergestellt.“
































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